Reha nach Brustkrebs
Nachdem Sie die Erstbehandlung beendet haben, gilt es zu versuchen,
wieder ein einigermaßen normales Leben zu führen. Ein erster Schritt
ist meist eine Anschlussheilbehandlung, die in der Regel als eine Art
"Kur" in einer Reha-Klinik durchgeführt wird, es ist aber auch
eine ambulante Durchführung am Wohnort möglich.
Es gibt eine Vielzahl von Hilfen, die Ihnen die Wiedereingliederung in den
Alltag erleichtern können.
Autoren: Dr. Friederike Siedentopf, Dr. H.-J. Koubenec
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Quelle: eigenes Expertenwissen
Sie werden nicht alleine gelassen
Mit einer Brustkrebserkrankung werden Sie nicht alleine gelassen. Es gibt eine große Menge von Hilfsangeboten: Die Krankenkassen und –versicherungen, die behandelnde Klinik, freie Selbsthilfegruppen, und karitative Organisationen halten eine breite Palette von Hilfsangeboten bereit. Diese können Sie ab Abschluß der Primärbehandlung bis an Ihr Lebensende in Anspruch nehmen. Sie können sich auch einer der zahlreichen Initiativen anschließen, die sich für eine Verbesserung der Versorgung öffentlich und durch Lobbyarbeit einsetzen.
In den größeren Kliniken werden Sie schon während des stationären
Aufenthaltes von einer Sozialarbeiterin über die Möglichkeiten der
Rehabilitation, sowie Hilfeleistungen Ihrer Krankenkassen informiert. Wichtige
Leistungsanrechte nach den Sozialgesetzbüchern V und VI sind das Recht
auf Krankengeld, das Recht auf Rehabilitationsmaßnahmen und die Anerkennung
einer Schwerbehinderung, Haushaltshilfe und häusliche Krankenpflege.
Eine Haushaltshilfe kann dann gewährt werden, wenn im Haushalt ein Kind
unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind lebt, das sonst nicht versorgt wäre.
Häusliche Krankenpflege wird in der Regel für maximal 4 Wochen genehmigt.
Einleitung einer Anschlußheilbehandlung (AHB)
Schon während des Klinikaufenthaltes kann als erste Rehabilitationsmaßnahme die Anschlußheilbehandlung (AHB) eingeleitet werden. Die AHB wird in der Regel beim Rentenversicherungsträger beantragt. Eine zweite Kur im Folgejahr bzw. bis zum Ablauf von drei Jahren ist möglich. Das Ziel der Rehabilitation sollte sein, dass die Rolle im sozialen Gefüge wieder möglichst „normal“ und der Patientin gemäß wieder ausgefüllt werden kann. Auf jeden Fall gilt das Prinzip „Reha vor Rente“. Das bedeutet einer rehabilitationsmaßnahme sollte möglichst der Vorzug vor einer Rentenbeantragung gegeben werden. Andererseits sollte, wenn abzusehen ist, dass Sie, z.B. wegen einer Metastasierung nie mehr wird arbeiten können, rechtzeitig nach etwa 1 Jahr der Arbeitsunfähigkeit an das Beantragen der Rente mit Befürwortung durch den nachsorgenden Arzt gedacht werden, damit nicht weitere finanzielle Einbußen drohen.
Wie kann die berufliche Rehabilitation aussehen?
Die berufliche Rehabilitation sollte frühzeitig geplant werden. Mit
dem Hamburger Modell ist ein stufenweiser Wiedereinstieg in den Beruf möglich.
Die Kosten hierfür werden von der Krankenkasse übernommen, so dass
dem Arbeitgeber keine Nachteile daraus entstehen.
Nach Krebserkrankung wird generell eine Schwerbehinderung von 50% für
die Dauer von 5 Jahren anerkannt. Zusätzliche Erkrankungen oder Einschränkungen
können eine Erhöhung des Grades der Behinderung bewirken. Wenn nach
5 Jahren ein tumorfreier Befund besteht und kein Rezidiv auftrat, erfolgt
eine Herabstufung.
Grundsätzlich ist es möglich eine Rente auf Zeit zu beantragen.
Die Gesamtdauer der Rente auf Zeit beträgt maximal 6 Jahre. Die Erfahrung
zeigt jedoch, dass nach einer Berentung auf Zeit die berufliche Wiedereingliederung
deutlich erschwert ist. Bei guter Prognose sollte das Beantragen der Rente
möglichst von vornherein vermieden werden.
Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie zuletzt einer versicherungspflichtigen
Tätigkeit nachgegangen sind und die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt
haben. Ein Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht
nur, wenn die Versicherte dieser eine bestimmte Zeit angehört hat. Diese
Mindestversicherungszeit nennt man Wartezeit. Hierzu werden sowohl Beitragszeiten-
zu denen auch Kindererziehungszeiten zählen- als auch Ersatzzeiten (z.B.
bei Arbeitslosigkeit) angerechnet.
Durch die Erkrankung kann Ihre finanzielle Situation und die ihrer Familie
stark belastet werden z.B. wenn Sie arbeitsunfähig sind oder aber je
nach Aufgabenverteilung in der Familie Ihren Part zur Haushaltsführung
und Kinderbetreuung nicht mehr beitragen können. Wenn eine Familie dann
fremde Hilfe beanspruchen muss, kann das erhebliche finanzielle Belastungen
bedeuten. Besonders bedrohlich ist allerdings die Situation für alleinerziehende
Mütter und ältere alleinstehende Frauen, die ohnehin schon ein unterdurchschnittliches
Einkommen haben, sowie Sozialhilfeempfängerinnen. Nicht selten geraten
diese Frauen dann an die Armutsgrenze.
Höhe des Krankengeldes
Waren Sie vor der Erkrankung versicherungspflichtig beschäftigt, steht
Ihnen Krankengeld zu.
Es besteht ein Anspruch auf Krankengeldbezug für 78 Wochen. Die Höhe
des Krankengeldes beträgt max. 70 % des vorher regelmäßig
erzielten Brutto-Einkommens. Wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet
ist, kann die Krankenkasse verlangen, dass innerhalb einer 10 wöchigen
Frist ein Antrag auf Reha-Maßnahmen gestellt wird. Wird diese Frist
versäumt, erlischt der Anspruch auf Krankengeld vorerst und ein erneuter
Antrag muss gestellt werden.
Sie sollten möglichst schon in der Klinik Kontakt zu einer Sozialarbeiterin
haben, um frühzeitig die individuellen Auswirkungen auf Ihren Beruf und
Ihre finanzielle Situation zu klären.
Möglichkeiten der weiteren Informationsvermittlung bieten Selbsthilfegruppen
und die neuen Medien einschließlich des Internets.
Weiterführende Links:
www.reha-verbund.de
www.vdr.de
Stand: 28.02.2007